Finanzieller Schutz: die Rücklage
Die erste Stufe ist eine Rücklage aus den monatlichen Ausgaben mal der gewünschten Monatsspanne. Das Beispiel der alten Seite summiert sich auf 977 Euro.
Die erste Stufe ist eine Rücklage für den Fall, dass das Einkommen ausfällt oder eine Rechnung kommt, die nicht im Monat liegt.
Zielbetrag
Der Zielbetrag ist die Summe der monatlichen Fix- und Lebenshaltungskosten mal der Anzahl Monate, die die Rücklage tragen soll.
Das Beispiel der alten Seite: 550 Euro Miete, 15 Euro Handy, viermal 90 Euro Supermarkt (360 Euro), 17 Euro Rundfunkbeitrag und 35 Euro Internet. Summe: 977 Euro im Monat.
| Posten | Euro |
|---|---|
| Miete | 550 |
| Handyvertrag | 15 |
| Supermarkt, vier Wochen | 360 |
| Rundfunkbeitrag | 17 |
| Internet und Festnetz | 35 |
| Summe | 977 |
Drei Monate davon sind 2.931 Euro, sechs Monate 5.862 Euro. Beides rechnet der Notgroschen-Rechner, vorbelegt mit 977 Euro und drei Monaten.
Weitere Posten, die in dieselbe Summe gehören, sobald sie bei Ihnen anfallen: Versicherungen, Restaurant, Streaming, Kfz-Steuer, Versicherung und laufende Finanzierung. Restaurant und Streaming kann man streichen; Miete und Versicherung nicht.
Abgrenzung
Die Rücklage liegt auf einem Konto, das in Tagen erreichbar ist, nicht in einer einzelnen Aktie. Sie ersetzt keine finanzielle Sicherheit, bei der die Kapitalerträge die Ausgaben decken sollen.
Häufige Fragen
Wie hoch soll der Notgroschen sein?
Zielbetrag gleich monatliche Ausgaben mal Monate. Drei Monate sind auf dieser Seite die Vorbelegung, sechs Monate die obere Spanne derselben Rechnung. Es gibt keine gesetzliche Höhe.
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